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   BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 714/10   

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https://dejure.org/2012,27940
BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 714/10 (https://dejure.org/2012,27940)
BAG, Entscheidung vom 19.06.2012 - 9 AZR 714/10 (https://dejure.org/2012,27940)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 9 AZR 714/10 (https://dejure.org/2012,27940)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einstellung von infolge Erfüllung des Urlaubsanspruchs ausgefallener Soll-Arbeitsstunden als Ist-Arbeitsstunden in das Arbeitszeitkonto (24/24-Stunden-Schichtsystem); Urlaubsrecht

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsrecht; Einstellung von infolge Erfüllung des Urlaubsanspruchs ausgefallener Soll-Arbeitsstunden als Ist-Arbeitsstunden in das Arbeitszeitkonto [24/24-Stunden-Schichtsystem]

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01

    Arbeitszeitkonto - Urlaub - Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 714/10
    Werden Ausfallzeiten dem Arbeitnehmer nicht gutgeschrieben, bedeutet das nichts anderes, als dass ihm die hierfür zustehende Urlaubsvergütung vorenthalten wird (BAG 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 102, 321) .

    Die Berücksichtigung der tatsächlich ausfallenden Arbeitsstunden ist dem Arbeitnehmer nach §§ 1, 3, 13 BUrlG garantiert (vgl. BAG 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - zu B III 2 b bb (1) der Gründe, aaO; 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - zu I 4 b der Gründe, aaO) .

    Andernfalls müsste der Kläger (zusätzliche) Stunden leisten, um ein ausgeglichenes Zeitkonto zu erreichen (BAG 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 102, 321) .

  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 107/99

    Mehrarbeit und Urlaubsvergütung - MTV Metall NRW

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 714/10
    Insoweit erhält die Vorschrift dem Arbeitnehmer für die Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs den Anspruch auf Vergütung der infolge des Urlaubs ausfallenden Arbeitszeit aufrecht (st. Rspr., vgl. BAG 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 93, 376; vgl. auch 15. Dezember 2009 - 9 AZR 887/08 - Rn. 15, AP BUrlG § 11 Nr. 66 = EzA BUrlG § 13 Nr. 60) .

    Die Berücksichtigung der tatsächlich ausfallenden Arbeitsstunden ist dem Arbeitnehmer nach §§ 1, 3, 13 BUrlG garantiert (vgl. BAG 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - zu B III 2 b bb (1) der Gründe, aaO; 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - zu I 4 b der Gründe, aaO) .

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08

    Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 714/10
    Der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen darf hierdurch nicht überfordert werden (BAG 19. Januar 2011 - 3 AZR 621/08 - Rn. 24, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 44 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 15; HWK/Gotthardt 5. Aufl. § 307 BGB Rn. 20) .
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 714/10
    Sinn des Transparenzgebots ist es, der Gefahr vorzubeugen, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders von der Durchsetzung bestehender Rechte abgehalten wird ( BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06  - Rn. 14, BAGE 124, 259 ) .
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10

    Parteiwechsel in der Revisionsinstanz - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 714/10
    Erst in der Gefahr, dass der Arbeitnehmer wegen unklar abgefasster Allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht erkennen kann, ob und wie er seine Rechte wahrnehmen kann, liegt die für die Rechtsfolge der Unwirksamkeit erforderliche unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB ( BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 236/10 - Rn. 43, AP TzBfG § 9 Nr. 7 = EzA TzBfG § 9 Nr. 5; 14. März 2007 - 5 AZR 630/06  - Rn. 27, BAGE 122, 12 ) .
  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 714/10
    a) § 306 Abs. 1 BGB enthält eine "kodifizierte Abweichung von der Auslegungsregel des § 139 BGB" ( BAG 12. März 2008 - 10 AZR 152/07  - Rn. 27, AP BGB § 305 Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 33) und bestimmt, dass bei Teilnichtigkeit grundsätzlich der Vertrag im Übrigen wirksam bleibt.
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 887/08

    Urlaubsentgelt - Prämien - zusätzliches Urlaubsgeld

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 714/10
    Insoweit erhält die Vorschrift dem Arbeitnehmer für die Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs den Anspruch auf Vergütung der infolge des Urlaubs ausfallenden Arbeitszeit aufrecht (st. Rspr., vgl. BAG 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 93, 376; vgl. auch 15. Dezember 2009 - 9 AZR 887/08 - Rn. 15, AP BUrlG § 11 Nr. 66 = EzA BUrlG § 13 Nr. 60) .
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 714/10
    Erst in der Gefahr, dass der Arbeitnehmer wegen unklar abgefasster Allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht erkennen kann, ob und wie er seine Rechte wahrnehmen kann, liegt die für die Rechtsfolge der Unwirksamkeit erforderliche unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB ( BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 236/10 - Rn. 43, AP TzBfG § 9 Nr. 7 = EzA TzBfG § 9 Nr. 5; 14. März 2007 - 5 AZR 630/06  - Rn. 27, BAGE 122, 12 ) .
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 714/10
    Für die Annahme, eine Klausel verstoße gegen das Transparenzgebot, reicht es deshalb nicht aus, dass der Arbeitnehmer keine oder nur eine erschwerte Möglichkeit hat, die betreffende Regelung zu verstehen ( BAG 15. April 2008 - 9 AZR 159/07  - Rn. 77, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 38 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 21) .
  • BGH, 03.05.1995 - XII ZR 29/94

    Rechtsnatur einer Vereinbarung zwischen Eheleuten über eine heterologe

    Auszug aus BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 714/10
    Die in § 306 BGB angeordneten Rechtsfolgen kommen dabei nicht nur zur Anwendung, wenn sich die Unwirksamkeit einer AGB-Klausel aus den §§ 305 ff. BGB selbst ergibt, sondern auch wenn die in einem Formularvertrag verwandten Klauseln gegen sonstige gesetzliche Verbote verstoßen (vgl. schon zu § 6 AGBG: BGH 3. Mai 1995 - XII ZR 29/94 - zu 4 der Gründe, BGHZ 129, 297; Palandt/Grüneberg BGB 71. Aufl. § 306 Rn. 5) .
  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 328/07

    Feiertagsvergütung - Regenerationskur

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 795/08

    Freizeitanspruch im Heuerverhältnis - Freizeitkonto

  • BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 46/88

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Ausgestaltung eines rollierenden

  • LAG Düsseldorf, 30.09.2010 - 11 Sa 792/10
  • BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 349/18

    Aufrechnung - Pfändungsverbot - Urlaubsentgelt - Erhöhung der Arbeitszeit

    Die Vorschrift erhält für die Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs den Anspruch auf Vergütung der infolge des Urlaubs ausfallenden Arbeitszeit aufrecht (BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 714/10 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 429/15

    Urlaubsentgelt nach dem TV-Ärzte/VKA

    Die Vorschrift erhält für die Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs den Anspruch auf Vergütung der infolge des Urlaubs ausfallenden Arbeitszeit aufrecht (BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 714/10 - Rn. 17 mwN) .

    Die Berücksichtigung der tatsächlich ausfallenden Arbeitsstunden ist dem Arbeitnehmer nach §§ 1, 3, 13 BUrlG garantiert (BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 714/10 - aaO mwN) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 11 Sa 330/12

    Reduzierung der Zeitschuld auf einem Sonderarbeitszeitkonto durch geplante,

    Nach allgemeinen Grundsätzen sind aufgrund von Urlaubstagen (vgl. BAG, Urteil vom 19.06.2012 - 9 AZR 714/10 - zitiert nach juris), Krankheitstagen (vgl. BAG, Urteil vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00 - zitiert nach juris) und Feiertagen ausgefallene Arbeitsstunden zu vergüten bzw. dann, wenn ein Arbeitszeitkonto den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers bestimmt, diesem gutzuschreiben.
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